Die Finanzprobleme der gesetzlichen Rente werden überschätzt, das Rentenniveau sinkt dennoch. Welche Rolle die Riester-Reformen dabei spielten und welche Zukunftsperspektiven sich ergeben.
Die Finanzprobleme der gesetzlichen Rente werden überschätzt, das Rentenniveau sinkt dennoch. Welche Rolle die Riester-Reformen dabei spielten und welche Zukunftsperspektiven sich ergeben.
Die Einnahmen aus Beitragszahlungen sind das Rückgrat der Gesetzlichen Rente. Sie beliefen sich im Jahr 2024 auf 303 Milliarden Euro.
Wieviel Geld ein Beschäftigter an die GRV abzuführen hat, hängt vom Rentenbeitragssatz und von der Lohnhöhe ab. Maßgebend ist hier der Bruttolohn. Bei Geringverdienern kommt vielfach ein abgesenkter Beitragssatz zur Anwendung (Mini-/Midijob), während für besonders gutverdienende Arbeitnehmer der Zahlbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gedeckelt ist. In beiden Fällen verringern sich dadurch die Einnahmen, zugleich aber auch die späteren Rentenansprüche. Beamte zahlen nicht in die Gesetzliche Rente ein.

Der Abbildung 1 kann man entnehmen, wie sich der Rentenbeitragssatz seit 1991 entwickelt hat. Man sieht, dass die Abgabenquote starken Schwankungen unterliegt. Seit dem Einstieg in die Rente mit 67 im Jahr 2011 geht die Quote dann allerdings kontinuierlich zurück.
In der Abbildung ist zusätzlich mit dargestellt, wie stark der Beitragssatz angehoben werden müsste, wenn die Zuschüsse, die die GRV seit dem Jahr 2000 vom Bund erhält und die explizit dazu dienen, den Beitragssatz niedrig zu halten, nicht mehr gezahlt würden und über höhere Beiträge kompensiert werden müssten. Im Jahr 2024 hätte der Beitragssatz beispielsweise von 18,6 auf 19,6 Prozent angehoben werden müssen.
Im Zuge der Erhebung wichtiger wirtschaftlicher Kenngrößen ermittelt das Statistische Bundesamt nicht nur die Höhe des Bruttoinlandsprodukts oder die Entwicklung der Arbeitsproduktivität, sondern auch die Bruttolohnsumme eines Jahres, also die Summe der Bruttolöhne aller Arbeitnehmer (inklusive Beamte und beamtenähnlich Beschäftigte). Mittels dieser Kenngröße ist es (in Verbindung mit dem geltenden Rentenbeitragssatz) möglich, die zu erwartenden Beitragseinnahmen der GRV grob abzuschätzen.














