<p>Der vorgeblich explodierende Bundeszuschuss für die Rente überlaste den Staatshaushalt, heißt es. Warum das faktisch nicht richtig und ökonomisch zu kurz gedacht ist.</p>
Der vorgeblich explodierende Bundeszuschuss für die Rente überlaste den Staatshaushalt, heißt es. Warum das faktisch nicht richtig und ökonomisch zu kurz gedacht ist.
Immer wieder läuft sie heiß, die allgemeine Debatte um den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zeige, dass die Rente nicht mehr finanzierbar sei, heißt es. Das marode Rentensystem belaste den Staatshaushalt übermäßig, was am Ende gar noch zu höheren Schulden und einer Belastung der kommenden Generationen führe.
Stimmt das? „Explodiert“ der Bundeszuschuss wirklich? Ist die deutsche Rente „zu teuer“? Und sind Staatsschulden ein ökonomisches Problem?
Die versicherungsfremden Leistungen
Ein Blick in die Geschichte zeigt: Sowohl bei der Gründung der Rentenversicherung 1889 als auch bei der tiefgreifenden Reform 1957 war ein Bundeszuschuss als Teil der Finanzierung vorgesehen. Begründet wurde dies einerseits mit besonderen Aufgaben, andererseits sollte damit der Beitragssatz niedriger ausfallen können.
Der Bundeszuschuss hat damit unter anderen die Funktion, nicht beitragsgedeckte Leistungen – oft auch als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet – gegenzufinanzieren. Dies sind Leistungen, die aus der Rentenversicherung ausgezahlt werden, obwohl dafür keinerlei Beiträge eingezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise Kindererziehungszeiten, in denen kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wurde.
Ob der Bundeszuschuss diesen Zweck erfüllt, ist politisch umstritten. Denn bei vielen Leistungen ist es nicht eindeutig, ob diese als eigentliche Leistung der Versicherung angesehen werden und damit über die Beiträge abgedeckt sind – oder eben nicht. Je nach Auslegung unterschreitet der Bundeszuschuss sogar die Summe der versicherungsfremden Leistungen, was bedeuten würde, dass die Rentenversicherung den Bundeshaushalt finanziert.



